Anerkennungsgesetz sorgt für Aufträge (für UrkundenübersetzerInnen) थ्रेड पोस्टर: reinhard-kiel
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Ich möchte Euch auf das "Bundes-Anerkennungsgesetz" hinweisen, das zur Zeit nach und nach durch Länder-Anerkennungsgesetze ergänzt wird. Dieses regelt für rund 2,9 Millionen Einwanderer die Anerkennung der Ausbildungen oder Studienabschlüsse, die sie im Ausland erworben haben (und natürlich auch für alle, die jetzt noch einwandern werden). Falls irgendwann alle die Anerkennung der Abschlüsse beantragen, sind das rund 15 Millionen Dokumente, die übersetzt werden müssen.
Ich... See more Ich möchte Euch auf das "Bundes-Anerkennungsgesetz" hinweisen, das zur Zeit nach und nach durch Länder-Anerkennungsgesetze ergänzt wird. Dieses regelt für rund 2,9 Millionen Einwanderer die Anerkennung der Ausbildungen oder Studienabschlüsse, die sie im Ausland erworben haben (und natürlich auch für alle, die jetzt noch einwandern werden). Falls irgendwann alle die Anerkennung der Abschlüsse beantragen, sind das rund 15 Millionen Dokumente, die übersetzt werden müssen.
Ich rate allen (ermächtigten!) ÜbersetzerInnen, sich bei den entsprechenden Beratungsstellen zu bewerben bzw. ihre Kurzbewerbung dort zu hinterlassen, damit sie an Betroffene weitergegeben werden kann.
Ich habe einen Artikel dazu geschrieben, im Anhang findet Ihr ein Muster für eine Kurzbewerbung und eine Adressliste des "IQ-Netzwerks".
http://www.dolmetscher-treffen.de/pdf/2013-05-uebers-iq.pdf ▲ Collapse | | | Vielen Dank! | Apr 29, 2013 |
Vielen Dank Reinhard für die ausführliche Information! Ganz interessant und nützlich.
Vielen Dank nochmals.
Mit freundlichen Grüssen
Agnes | | | Anerkennungsgesetz - Beglaubigte Übersetzung von ausländischen Ausbildungen bzw. Studienabschlüs | Apr 29, 2013 |
Vielen Dank Reinhard für den Hinweis über das "Bundes-Anerkennungsgesetz" betr. die beglaubigte Übersetzung von ausländischen Ausbildungen bzw. Studienabschlüssen. | | | Bewerbung auch mehrfach möglich? | Jun 5, 2013 |
Hallo,
im Schreiben werden die Adressen von verschiedenen, über Deutschland verteilten Stellen genannt, die sich um die Anerkennung kümmern.
Ist es nun als Übersetzer möglich, auch bei anderen Stellen als der, in deren Verantwortungsbereich man wohnt, vorstellig zu werden? Bzw. auch in anderen Bundesländern?
Viele Grüße | |
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Regional, überregional: Eigene Entscheidung | Jun 5, 2013 |
Nils Kohlmann wrote:
Ist es nun als Übersetzer möglich, auch bei anderen Stellen als der, in deren Verantwortungsbereich man wohnt, vorstellig zu werden? Bzw. auch in anderen Bundesländern?
Mir ist nicht klar, worauf die Frage zielt.
Natürlich muss man sich fortwährend bei verschiedenen Adressen bewerben und bekannt machen. Den Radius bestimmt man selbst. | | | यस फोरममा विशेष रूपमा कुनै मध्यस्थकर्ता नियुक्त गरिएको छैन। साइट नियमहरूको उल्लंघनहरूको रिपोर्ट गर्न वा मद्दत पाउनको लागि, कृपया साइट कर्मचारी » लाई सम्पर्क गर्नुहोस् Anerkennungsgesetz sorgt für Aufträge (für UrkundenübersetzerInnen) CafeTran Espresso | You've never met a CAT tool this clever!
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