Mar 8, 2021 16:46
3 yrs ago
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Italian term

Diritti di Privativa

Italian to German Law/Patents Law: Patents, Trademarks, Copyright Kooperationsvertrag
Begriffsbestimmung in einer Vereinbarung

"Diritti di Privativa" indica tutti i diritti di privativa disciplinati dal decreto legislativo 10 febbraio 2005, n. 30 e tutti i diritti d'autore disciplinati dalla legge 22 aprile 1941, n. 633.

Sind hier Monopolrechte gemeint?
Vielen Dank!

Discussion

Beate Simeone-Beelitz (asker) Mar 10, 2021:
ist schwierig zu sagen, da es sich um Glücksspiel handelt, daher meine Vermutung mit Monopolrecht....
Susanne Purrmann Mar 8, 2021:
Mitinhaberschaftsrechte Kann das passen?

Proposed translations

26 mins

Rechte am gewerblichen Eigentum und Urheberrechte

Da hier auf zwei verschiedene Gesetze und zwei verschiedene rechtliche Formen Bezug genommen wird (Urheberrecht: legge 22 aprile 1941, n. 633 und gewerbliche Schutzrechte: decreto legislativo 10 febbraio 2005, n. 30), müsste man den Begriff, wenn man genau sein will, im eutschen aufteilen: Rechte am gewerblichen Eigentum und Urheberrechte: Beide Rechte entstehen auf unterschiedliche Weise und beide zusammen sind daher weder Rechte am gewerblichen Eigentum noch Urheberrechte

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Note added at 1 giorno 20 ore (2021-03-10 12:52:19 GMT)
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Das kann ich so nicht sagen. Monopolrechte wäre eigentlich "diritti di monopolio"; unabhängig davon, wird eindeutig auf auf gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte verwiesen.

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Note added at 1 giorno 20 ore (2021-03-10 12:59:11 GMT)
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Rechte am gewerblichen Eigentum und Urheberrechte entstehen auf unterschiedliche Weise und sind zu trennen.
Note from asker:
Was hältst Du von diesem Vorschlag: "Urheberrechte Monopolrechte" bezeichnet alle Rechte am gewerblichen Eigentum und Urheberrechte , die durch die Gesetzesverordnung Nr. 30 vom 10. Februar 2005 geregelt sind, sowie alle durch Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941 geregelten Urheberrechte.
sorry, so meinte ich: Monopolrechte" bezeichnet alle Rechte am gewerblichen Eigentum und "Urheberrechte", die durch die Gesetzesverordnung Nr. 30 vom 10. Februar 2005 geregelt sind, sowie alle durch Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941 geregelten Urheberrechte.
„ Monopolrechte" bezeichnet alle Rechte am gewerblichen Eigentum, die durch die Gesetzesverordnung Nr. 30 vom 10. Februar 2005 geregelt sind, sowie alle durch Gesetz Nr. 633 vom 22. April 1941 geregelten Urheberrechte.
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