Nach E-Mail ans FA doch nicht unternehmerisch tätig, steuerliche Erfassung redundant? Thread poster: Pitstar
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Hallo Community! Ich hätte da eine kurze Frage bei der ich auf eure Hilfe hoffe. Bisher konnte ich einen ähnlichen Fall nicht finden, wahrscheinlich, weil ich mir umsonst unnötige Gedanken/Sorgen mache und der einzige Mensch bin, der sich diese Frage stellt... Ich habe vor einigen Wochen voreilig eine E-Mail ans Finanzamt geschrieben, in der ich angab, eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer anmelden zu wollen. Zwei Wochen später bekam ich dann auch ein Schreiben, in dem ... See more Hallo Community! Ich hätte da eine kurze Frage bei der ich auf eure Hilfe hoffe. Bisher konnte ich einen ähnlichen Fall nicht finden, wahrscheinlich, weil ich mir umsonst unnötige Gedanken/Sorgen mache und der einzige Mensch bin, der sich diese Frage stellt... Ich habe vor einigen Wochen voreilig eine E-Mail ans Finanzamt geschrieben, in der ich angab, eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer anmelden zu wollen. Zwei Wochen später bekam ich dann auch ein Schreiben, in dem ich dazu aufgefordert wurde, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER auszufüllen. Nun musste ich aufgrund privater Gründe einen Rückzieher machen und werde wahrscheinlich erst im Laufe des nächsten Jahres eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen können. Bisher war ich in keinster Weise unternehmerisch tätig. Nun meine Frage: Wie soll ich das Schreiben, welches ich bekommen habe, betrachten und muss ich den Fragebogen nun überhaupt noch ausfüllen? Im Prinzip ja eigentlich nicht, da ich nicht unternehmerisch tätig war, nicht unternehmerisch tätig bin und es auf absehbare Zeit auch nicht sein werde. Alles bleibt wie bisher beim Alten. Es gibt also nichts zum Anmelden und auch nichts steuerlich zu erfassen. Seh' ich das richtig? Liebe Grüße Peter ▲ Collapse | | | Steffen Walter Germany Local time: 22:23 Member (2002) English to German + ... Neue Mail bzw. Antwortschreiben an das Finanzamt | Oct 18, 2018 |
Hallo Peter, aufgrund der neuen Situation würde ich in diesem Fall einfach noch einmal aktiv werden und eine neue Mail bzw. ein kurzes Schreiben ans FA schicken - mit genau der Aussage, dass du aus privaten Gründen derzeit doch (noch) nicht selbstständig/freiberuflich tätig werden kannst/möchtest, dies nun erst im Laufe des nächsten Jahres vorhast und dich dazu rechtzeitig vorher erneut melden wirst. Du kannst in diesem Zusammenhang auch angeben, dass du den Fragebogen zum jet... See more Hallo Peter, aufgrund der neuen Situation würde ich in diesem Fall einfach noch einmal aktiv werden und eine neue Mail bzw. ein kurzes Schreiben ans FA schicken - mit genau der Aussage, dass du aus privaten Gründen derzeit doch (noch) nicht selbstständig/freiberuflich tätig werden kannst/möchtest, dies nun erst im Laufe des nächsten Jahres vorhast und dich dazu rechtzeitig vorher erneut melden wirst. Du kannst in diesem Zusammenhang auch angeben, dass du den Fragebogen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausfüllst, da die Grundlage dafür ja erst einmal entfallen ist und sich die Frage der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit erst im nächsten Jahr wieder neu stellt. Viele Grüße Steffen
[Edited at 2018-10-18 14:30 GMT] ▲ Collapse | | | Rolf Keller Germany Local time: 22:23 English to German Prinzipielle Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt | Oct 19, 2018 |
Jeder hat grundsätzlich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt, soweit es um Dinge geht, die steuerlich relevant sind oder sein könnten. Es spielt also keine Rolle, was das für ein Fragebogen ist und ob er konkret auf deine Situation zutrifft: Du wurdest konkret gefragt und musst daher konkret antworten. (Überleg mal, was eine alternative Regelung wäre.) Im konkreten Fall lässt es sich möglicherweise über den kleinen Dienstweg per Telefonanruf regeln. | | | Steffen Walter Germany Local time: 22:23 Member (2002) English to German + ... Nichts Anderes ... | Oct 19, 2018 |
Rolf Keller wrote: Jeder hat grundsätzlich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Finanzamt, soweit es um Dinge geht, die steuerlich relevant sind oder sein könnten. Es spielt also keine Rolle, was das für ein Fragebogen ist und ob er konkret auf deine Situation zutrifft: Du wurdest konkret gefragt und musst daher konkret antworten. (Überleg mal, was eine alternative Regelung wäre.) Im konkreten Fall lässt es sich möglicherweise über den kleinen Dienstweg per Telefonanruf regeln. ... habe ich mit anderen Worten geschrieben. In diesem Fall ist eine aktive Kommunikation mit dem Finanzamt gefragt, unabhängig von dem dafür gewählten "Kanal". Die "konkrete Antwort" besteht aus meiner Sicht gerade darin anzugeben, dass sich die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit in das nächste Jahr verschiebt. | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Nach E-Mail ans FA doch nicht unternehmerisch tätig, steuerliche Erfassung redundant? Trados Studio 2022 Freelance | The leading translation software used by over 270,000 translators.
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